Art. 2 MontrProtG
Gesetz zu dem Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Gesetz zu dem Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Bundesrecht
Art. 2 MontrProtG
Die Bundesregierung wird ermächtigt, die Beschlüsse der Vertragsparteien gemäß Artikel 2 Absätze 9 und 10 des Protokolls, die sich im Rahmen der Ziele des Protokolls und des Übereinkommens vom 22. März 1985 zum Schutz der Ozonschicht (Bundesrats-Drs. 105/88) halten, durch Rechtsverordnung in Kraft zu setzen.