Anlage 15A LWO
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung - LWO)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung - LWO)
Landesrecht Sachsen
Anhangteil
Anlage 15A LWO – Versicherung an Eides statt zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Landesliste
(zu § 35 Absatz 3 Nummer 3)