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Anlage 15A LWO
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung - LWO)
Landesrecht Sachsen

Anhangteil

Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung - LWO)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: LWO
Gliederungs-Nr.: 113-3.1/3
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 15A LWO – Versicherung an Eides statt zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Landesliste

(zu § 35 Absatz 3 Nummer 3)

Anlage als pdf