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Anlage 10 LWO
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung - LWO)
Landesrecht Sachsen

Anhangteil

Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung - LWO)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: LWO
Gliederungs-Nr.: 113-3.1/3
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 10 LWO – Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Direktkandidatin oder des Direktkandidaten

(zu § 30 Absatz 4 Nummer 3)

Anlage als pdf