§ 28 LVO LSA
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt (Laufbahnverordnung - LVO LSA) .
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt (Laufbahnverordnung - LVO LSA) .
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Kapitel 3 – Umschulung, Fortbildung
§ 28 LVO LSA – Befähigungserwerb durch Umschulung
Das Fachministerium stellt die Laufbahnbefähigung in den Fällen von § 26 Abs. 2 und § 29 Abs. 2 des Beamtenstatusgesetzes und von § 31 Abs. 2 und § 32 des Landesbeamtengesetzes nach Umschulung fest. Das Fachministerium regelt im Einzelfall die im Rahmen der Umschulung erfolgreich zu absolvierenden Qualifizierungsmaßnahmen.