Gesetze

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§ 70 KWO LSA
Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt

Teil 6 – Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Titel: Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: KWO LSA
Gliederungs-Nr.: 2020.15
Normtyp: Gesetz

§ 70 KWO LSA – Gesamtergebnis der allgemeinen Neuwahlen

Der Landeswahlleiter stellt die Zahlen des Gesamtergebnisses der allgemeinen Neuwahlen zusammen und macht sie in der Aufgliederung nach Landkreisen und kreisfreien Städten öffentlich bekannt.