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Anlage 6a KomWO
Kommunalwahlordnung
Landesrecht Baden-Württemberg

Anhangteil

Titel: Kommunalwahlordnung
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: KomWO
Gliederungs-Nr.: 2806
Normtyp: Gesetz

Anlage 6a KomWO – Muster des Stimmzettels für die unechte Teilortswahl mit mehreren Wahlvorschlägen

(zu § 24 Absatz 1)

Anlage als pdf