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Anlage 1 HWBG
Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Lande Hessen (Hessisches Weiterbildungsgesetz - HWBG)
Landesrecht Hessen

Anhangteil

Titel: Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Lande Hessen (Hessisches Weiterbildungsgesetz - HWBG)
Normgeber: Hessen
Amtliche Abkürzung: HWBG
Gliederungs-Nr.: 73-19
gilt ab: 12.07.2023
Normtyp: Gesetz
gilt bis: 31.12.2025
Fundstelle: GVBl. I 2001 S. 370 vom 05.09.2001

Anlage 1 HWBG – Anlage zu (zu § 14 Abs. 4)

  1. 1.

    DGB Bildungswerk Hessen e.V

  2. 2.

    Bildungswerk der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Lande Hessen e.V.

  3. 3.

    Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V.

  4. 4.

    Evangelische Erwachsenenbildung Hessen (Landesorganisation)

  5. 5.

    Katholische Erwachsenenbildung Hessen - Landesarbeitsgemeinschaft e.V.

  6. 6.

    Verein für Landvolkbildung e.V.

  7. 7.

    Bildungswerk der Arbeiterwohlfahrt Hessen e.V.

  8. 8.

    Paritätisches Bildungswerk Hessen e.V.

  9. 9.

    Bildungsakademie des Landessportbundes Hessen e.V.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch § 23 Satz 2 des Gesetzes i.d.F. vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 477)