§ 147 HochSchG
Hochschulgesetz (HochSchG)
Hochschulgesetz (HochSchG)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Teil 10 – Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 147 HochSchG – Änderung der Landesverordnung über die Zentren für Lehrerbildung
Die Landesverordnung über die Zentren für Lehrerbildung vom 24. August 2004 (GVBl. S. 416), geändert durch Verordnung vom 6. Juli 2016 (GVBl. S. 289), BS 223-41-27, wird wie folgt geändert:
- 1.
In § 7 Abs. 3 werden die Worte "von der Präsidentin oder vom Präsidenten" durch die Worte "von dem Präsidium" ersetzt.
- 2.
§ 9 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
- a)
In Satz 1 werden die Worte "die Präsidentin oder der Präsident" durch die Worte "das Präsidium" ersetzt.
- b)
In Satz 3 werden die Worte "Die Präsidentin oder der Präsident" durch die Worte "Das Präsidium" ersetzt.