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§ 22 HHG 2017
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017 - HHG 2017)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Abschnitt 5 – Bürgschaften, Garantien, sonstige Gewährleistungen, Haftungsfreistellungen

Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017 - HHG 2017)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: HHG 2017
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

§ 22 HHG 2017 – Garantien

(1) Kunstausstellungen

Das für Kultur zuständige Ministerium wird ermächtigt, Verpflichtungen zur Abdeckung von Ersatzansprüchen

  1. 1.

    aus der Dauerleihgabe von Kunstwerken an die Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen bis zur Höhe von insgesamt 110 000 000 Euro,

  2. 2.

    aus wechselnden Ausstellungen mit Ausstellungsstücken von privaten und öffentlichen Leihgebern aus dem In- und Ausland bei der Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen bis zur Höhe von insgesamt 700 000 000 Euro und

  3. 3.

    aus wechselnden Ausstellungen mit Ausstellungsstücken von privaten und öffentlichen Leihgebern aus dem In- und Ausland bei der Akademie-Galerie der Kunstakademie Düsseldorf bis zur Höhe von insgesamt 10 000 000 Euro

zu übernehmen.

(2) Deutsches Zentrum fur Luft und Raumfahrt

Das für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Köln, (DLR) zuständige Ministerium wird ermächtigt, mit Zustimmung des Ministeriums der Finanzen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland eine Rückgarantie entsprechend dem Finanzierungsanteil des Landes an den Betriebskosten des DLR, höchstens bis 500 000 Euro, zu übernehmen, durch die der Bund bei Inanspruchnahme aus Schadensereignissen im Zusammenhang mit Raketen- und Ballonstarts der mobilen Raketenbasis des DLR im Ausland anteilig belastet wird.

(3) Kapitalversorgung mittelständischer Unternehmen

Das Finanzministerium wird ermächtigt,

  1. 1.

    im Interesse der Kapitalversorgung mittelständischer Unternehmen Garantien bis zu 50 000 000 Euro für die Übernahme von Kapitalbeteiligungen zu übernehmen. Diese Garantien können auch als Rückgarantien gegenüber der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH - Kreditgarantiegemeinschaft -, Neuss, übernommen werden;

  2. 2.

    im Interesse der Kapitalversorgung kleiner und mittlerer Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen neue Finanzierungsformen zu unterstützen und Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen bis zu 350 000 000 Euro zur Risikoentlastung von Kreditinstituten, Fondsgesellschaften und sonstigen Kapitalsammelstellen

zu übernehmen.