§ 25 HGlG
Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG)
Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG)
Landesrecht Hessen
Fünfter Abschnitt – Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 25 HGlG – Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Das Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. 2Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch § 25 Satz 2 des Gesetzes i.d.F. vom 21. Juli 2023 (GVBl. S. 609)