§ 1 HG 2013
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)
Landesrecht Schleswig-Holstein
§ 1 HG 2013 – Feststellung des Haushaltsplanes
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2013 wird in Einnahme und Ausgabe auf
12.398.733.200 Euro |
sowie hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen auf
579.508.000 Euro |
festgestellt.