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Hessisches Fischereigesetz (HFischG)
Landesrecht Hessen
Titel: Hessisches Fischereigesetz (HFischG)
Normgeber: Hessen
Amtliche Abkürzung: HFischG
Gliederungs-Nr.: 87-49
gilt ab: 29.11.2022
Normtyp: Gesetz
gilt bis: 31.12.2029
Fundstelle: GVBl. 2022 S. 576 vom 28.11.2022

Hessisches Fischereigesetz (HFischG)

Vom 17. November 2022 (GVBl. S. 576) (1)

InhaltsübersichtInhaltsübersicht
  
ERSTER TEIL 
Allgemeine Vorschriften 
  
Ziele des Gesetzes1
Geltungsbereich2
  
ZWEITER TEIL 
Fischereirechte 
  
Fischereirecht und Hege3
Inhaber des Fischereirechts4
Selbstständige Fischereirechte5
Selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer6
Übertragung selbstständiger Fischereirechte7
Übertragung beschränkter selbstständiger Fischereirechte8
Mit dem Eigentum an einem anderen Grundstück verbundene Fischereirechte9
Vereinigung von Fischereirechten10
Aufhebung von selbstständigen Fischereirechten11
  
DRITTER TEIL 
Ausübung des Fischereirechts 
  
Abschnitt 1 
Berechtigungen zur Fischerei 
  
Grundsatz12
Besatzmaßnahmen13
Übertragung der Ausübung14
Fischereipachtvertrag15
Fischereierlaubnisscheine16
Fischfang auf überfluteten Grundstücken17
Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern18
  
Abschnitt 2 
Fischereibezirke 
  
Fischereibezirke19
Eigenfischereibezirk20
Gemeinschaftlicher Fischereibezirk21
Eingliederung von Fischereirechten22
  
Abschnitt 3 
Fischereigenossenschaft 
  
Fischereigenossenschaft23
Satzung der Fischereigenossenschaft24
Aufsicht über die Fischereigenossenschaft25
Bildung einer Fischereigenossenschaft26
  
Abschnitt 4 
Hegegemeinschaft und Hegeplan 
  
Hegegemeinschaft27
Hegeplan28
  
VIERTER TEIL 
Fischereischeine und Fischereiabgabe 
  
Fischereischeinpflicht29
Fischereischein30
Fischerprüfung31
Versagungsgründe32
Sonder- und Besucherfischereischein33
Geltungsdauer und Verlängerung von Fischereischeinen34
Fischereiabgabe35
Zuständigkeit36
  
FÜNFTER TEIL 
Schutz der Fischbestände 
  
Schadenverhütende Maßnahmen37
Ablassen von Gewässern38
Sicherung des Fischwechsels in Gewässern beim Einsatz von Fischereivorrichtungen39
Schonbezirke40
Fischwege41
Fischwege an bestehenden Anlagen42
Fischfang in Fischwegen43
Mitführen von Fischereigerät44
  
SECHSTER TEIL 
Organisation der Fischereiverwaltung 
  
Fischereibehörden45
Zuständigkeiten46
Landesfischereibeirat47
Fischereiberaterinnen und -berater48
Fischereiaufsicht49
  
SIEBENTER TEIL 
Entschädigung 
  
Art und Ausmaß50
Verfahren51
  
ACHTER TEIL 
Verordnungsermächtigungen 
  
Verordnungsermächtigungen52
  
NEUNTER TEIL 
Bußgeldvorschriften 
  
Bußgeldvorschriften53
Überleitung bisheriger Ahndungsbestimmungen54
  
ZEHNTER TEIL 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Weitergeltung alter Pachtverträge55
Übergangsvorschriften56
Aufhebung bestehender Vorschriften57
Inkrafttreten, Außerkrafttreten58
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes für ein Hessisches Fischereigesetz und zur Änderung des Hessischen Wassergesetzes vom 17. November 2022 (GVBl. S. 576)

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch § 58 Satz 2 des Gesetzes vom 17. November 2022 (GVBl. S. 576)