§ 1 GWB
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Bundesrecht
Teil 1 – Wettbewerbsbeschränkungen → Kapitel 1 – Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen
§ 1 GWB – Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.