§ 16 GO LT
Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes
Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes
Landesrecht Saarland
III. Abschnitt – Ausschüsse → 1. Titel – Allgemeines
§ 16 GO LT – Beschlussfähigkeit der Ausschüsse
Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder an der Sitzung teilnimmt.