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§ 114 GO LT 2016
Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

XV. – Schlussbestimmungen

Titel: Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Redaktionelle Abkürzung: GO LT 2016,MV
Gliederungs-Nr.: 1101-0-6
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 114 GO LT 2016 – Inkrafttreten

(1) Diese Geschäftsordnung tritt am 4. Oktober 2016 in Kraft.

(2) Die Geschäftsordnung wird gemäß Artikel 58 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Gleiches gilt für Änderungen dieser Geschäftsordnung und ihrer Anlagen sowie Beschlüsse zu ihrer Auslegung gemäß § 107 Absatz 2.