Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 65 GntDBwVVDV
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (GntDBwVVDV)
Bundesrecht

Abschnitt 6 – Schlussvorschriften

Titel: Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (GntDBwVVDV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: GntDBwVVDV
Gliederungs-Nr.: 2030-7-26-1
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 65 GntDBwVVDV – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. April 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung vom 14. März 2005 (BGBl. I S. 779), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 20 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, außer Kraft.