Anlage 1.1.4.5.1 GNotKG
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 1.1.4.5.1 GNotKG – Unterabschnitt 1
Beschwerde gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands
14510 | Verfahren im Allgemeinen: Soweit die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird | 1,0 - höchstens 800,00 € |
14511 | Verfahren im Allgemeinen: Beendigung des gesamten Verfahrens ohne Endentscheidung | 0,5 - höchstens 400,00 € |
Diese Gebühr ist auch zu erheben, wenn die Beschwerde vor Ablauf des Tages, an dem die Endentscheidung der Geschäftsstelle übermittelt wird, zurückgenommen wird. |