Gesetze

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§ 35f EnWG
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) 
Bundesrecht

Teil 3a – Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und Gewährleistung der Versorgungssicherheit

Titel: Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EnWG
Gliederungs-Nr.: 13752-6
Normtyp: Gesetz

§ 35f EnWG – Evaluierung

1Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bewertet bis zum 15. Dezember 2022 die Umsetzung der Vorschriften dieses Teils und evaluiert bis zum 1. April 2023 die Vorschriften dieses Teils und deren Auswirkungen. 2Die Berichte sind unverzüglich dem Deutschen Bundestag vorzulegen.