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Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz  
Bundesrecht
Titel: Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz  
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: EGGVG
Gliederungs-Nr.: 300-1
Normtyp: Gesetz

Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz * 

In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 300-1, veröffentlichten bereinigten Fassung

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2099)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften1 bis 11
  
Zweiter Abschnitt 
Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen12 bis 22
  
Dritter Abschnitt 
Anfechtung von Justizverwaltungsakten23 bis 30a
  
Vierter Abschnitt 
Kontaktsperre31 bis 38a
  
Fünfter Abschnitt 
(weggefallen)39
  
Sechster Abschnitt 
Übergangsvorschriften40 bis 43
*

Überschrift: GVG 300-2