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Anlage 12 EGBGB
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: EGBGB
Gliederungs-Nr.: 400-1
Normtyp: Gesetz

Anlage 12 EGBGB – Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Verträgen über Gastschulaufenthalte nach § 651u des Bürgerlichen Gesetzbuchs

(zu Artikel 250 § 2 Absatz 2)

Muster als pdf

Zu Anlage 12: Angefügt durch G vom 17. 7. 2017 (BGBl I S. 2394), geändert durch G vom 25. 6. 2021 (BGBl I S. 2114).