§ 39l EEG 2023
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023)
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023)
Bundesrecht
Abschnitt 3 – Ausschreibungen → Unterabschnitt 6 – Ausschreibungen für Biomethananlagen
§ 39l EEG 2023 – Höchstwert für Biomethananlagen
(1) Der Höchstwert für Biomethananlagen beträgt 19,31 Cent pro Kilowattstunde.
(2) Der Höchstwert verringert sich ab dem 1. Januar 2024 um 1 Prozent pro Kalenderjahr gegenüber dem im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr geltenden Höchstwert und wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Für die Berechnung der Höhe des Höchstwerts aufgrund einer erneuten Anpassung nach Satz 1 ist der nicht gerundete Wert zugrunde zu legen.