§ 38g EEG 2023
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023)
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023)
Bundesrecht
Abschnitt 3 – Ausschreibungen → Unterabschnitt 4 – Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments
§ 38g EEG 2023 – Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments
Abweichend von § 25 Absatz 1 Satz 1 endet der Zeitraum mit dem Ablauf des 252. auf die öffentliche Bekanntgabe des Zuschlags folgenden Kalendermonats.