Anlage 8 DüV
Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV)
Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV)
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 8 DüV – Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen
(zu § 11 Satz 2)
- 1.
Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler,
- 2.
Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler,
- 3.
zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird,
- 4.
Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zum Aufbringen von Gülle,
- 5.
Drehstrahlregner zur Verregnung von Gülle.