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Anlage 4 DüV
Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV)  
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV)  
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DüV
Gliederungs-Nr.: 7820-15-3
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 4 DüV – Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs

(zu § 4 Absatz 1 und 2)

Tabelle 1
Düngebedarfsermittlung für Acker- und Gemüsebau

 Faktoren für die Düngebedarfsermittlunganzuwendende Tabelle/Vorschrift
1.KulturTabelle 2 oder 4
2.Stickstoffbedarfswert in kg N/haTabelle 2 oder 4
3.Ertragsniveau laut Tabelle mit Stickstoffbedarfswerten in dt/haTabelle 2 oder 4
4.Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre in dt/haTabelle 3 oder 5
5.Ertragsdifferenz in dt/ha ausZeilen 3 und 4
 Zu- und Abschläge in kg N/ha für
6.im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin)§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 4
7.ErtragsdifferenzZeile 5, Tabelle 3 oder 5
8.Stickstoffnachlieferung aus dem BodenvorratTabelle 6
9.Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5
10.Vorfrucht bzw. Vorkultur (Ackerbau/Gemüse)Tabelle 7 oder 4 Spalte 5
11.Zuschlag bei Abdeckung mit Folie oder Vlies zur Ernteverfrühung§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2
12.Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation in kg N/haSumme der Werte der Zeilen 2, 6, 7, 8, 9, 10 und 11
13.Zuschläge auf Grund nachträglich eintretender Umstände, insbesondere Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse§ 3 Absatz 3 Satz 3 und 4

Tabelle 2
Stickstoffbedarfswerte für landwirtschaftliche Ackerkulturen in Abhängigkeit vom Ertragsniveau

Vorbemerkungen und Hinweise:

  1. 1.

    Der Stickstoffbedarfswert entspricht dem Nährstoffbedarf an Stickstoff während einer Anbauperiode.

  2. 2.

    Die Stickstoffbedarfswerte in der Tabelle beziehen sich auf das angegebene Ertragsniveau und die zu Vegetationsbeginn in der Regel aus 0 bis 90 cm Bodentiefe zu ermittelnde verfügbare Stickstoffmenge (Nmin).

KulturErtragsniveau in dt/haStickstoffbedarfswert in kg N/ha
Winterraps40200
Winterweizen A, B80230
Winterweizen C80210
Winterweizen E80260
Hartweizen55200
Wintergerste70180
Winterroggen70170
Wintertriticale70190
Sommergerste50140
Hafer55130
Körnermais90200
Silomais450200
Zuckerrübe650170
Kartoffel450180
Frühkartoffel400220
Sonnenblume30120
Öllein20100

Tabelle 3
Zu- und Abschläge auf Grund von abweichendem Ertragsniveau bei Ackerkulturen

Vorbemerkungen und Hinweise:

  1. 1.

    Die Ertragsdifferenz ist die Differenz zwischen dem Ertragsniveau nach Tabelle 2 und dem tatsächlichen Ertragsniveau im Durchschnitt der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten im Durchschnitt der Jahre 2015 bis einschließlich 2019. Weicht das tatsächliche Ertragsniveau in einem der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten in einem der Jahre 2015 bis einschließlich 2019, um mehr als 20 % vom Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Ertragsniveaus, das im Jahr der Abweichung erreicht wurde, das Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung der Ertragsdifferenz herangezogen werden.

  2. 2.

    Zu- und Abschläge richten sich grundsätzlich nach der jeweiligen Ertragsdifferenz entsprechend den Vorgaben der Spalten 3 und 4. Abweichend hiervon sind bei höherem Ertragsniveau Zuschläge von mehr als 40 kg N/ha zulässig, wenn die nach Landesrecht zuständige Stelle dies genehmigt hat. Geringere Ertragsdifferenzen können anteilig berücksichtigt werden.

1234
KulturErtragsdifferenz in dt/haHöchstzuschläge bei höheren Erträgen in kg N/ha je Einheit nach Spalte 2Mindestabschläge bei niedrigeren Erträgen in kg N/ha je Einheit nach Spalte 2
Raps51015
Getreide und Körnermais101015
Silomais501015
Zuckerrüben1001015
Kartoffel501010

Tabelle 4
Stickstoffbedarfswerte für Gemüsekulturen und Erdbeeren in Abhängigkeit vom Ertragsniveau; Stickstoffnachlieferung aus Ernteresten der Vorkultur für die Folgekultur im gleichen Jahr

Vorbemerkungen und Hinweise:

  1. 1.

    Der Stickstoffbedarfswert entspricht dem Nährstoffbedarf an Stickstoff während einer Anbauperiode.

  2. 2.

    Die Stickstoffbedarfswerte in der Tabelle beziehen sich auf das angegebene Ertragsniveau und die zu ermittelnde verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) in der Probenahmetiefe nach Spalte 4.

  3. 3.

    Bei Abfuhr der ganzen Pflanze (zum Beispiel bei maschineller Porreeernte) sind keine Abschläge nach Spalte 5 vorzunehmen.

  4. 4.

    Wird die Untersuchung des Stickstoff-Vorrats (Nmin) des Bodens frühestens vier Wochen nach der Einarbeitung der Erntereste der Vorkultur durchgeführt, dürfen die Abschläge nach Spalte 5 um bis zu zwei Drittel verringert werden.

  5. 5.

    Die Ermittlung der verfügbaren Stickstoffmenge im Boden ist abweichend von § 4 Absatz 4 bei den in Spalte 3 mit "*"gekennzeichneten Kulturen in der 4. Kulturwoche und bei den in Spalte 3 mit "**"gekennzeichneten Kulturen in der 6. Kulturwoche durchzuführen.

12345
KulturErtragsniveauStickstoffbedarfswertProbenahmetiefeAbschläge auf Grund der Stickstoffnachlieferung aus den Ernteresten für die Folgekultur
 in dt/hain kg N/hain cmin kg N/ha
Blumenkohl3503006080
Brokkoli15031060100
Buschbohnen1201106045
Chicoréerüben450135*9040
Chinakohl7002106045
Dill, Frischmarkt20085305
Dill, Industrieware2501053025
Erdbeeren, Pflanzung0600 - 300
Erdbeeren, Frühjahr140600 - 300
Erdbeeren, nach Ernte140600 - 300
Feldsalat8085155
Feldsalat, großblättrig130110155
Gemüseerbse80856065
Grünkohl4002006035
Gurke, Einleger8002103050
Knollenfenchel4002006045
Kohlrabi4502303030
Kürbis4001406050
Mairüben (mit Laub)6501703015
Möhren, Bund-600115*6010
Möhren, Industrie900165**9045
Möhren, Wasch-700125**6030
Pastinake400140*6050
Petersilie, Blatt-, bis 1. Schnitt240160*6010
Petersilie, Blatt-, nach einem Schnitt1601006010
Petersilie, Wurzel-400130**6045
Porree6002506055
Radies300110305
Rettich, Bund-5001403010
Rettich, deutsch5501756030
Rettich, japanisch1 0002306045
Rhabarber 1. Standjahr013030 
Rhabarber 2. Standjahr Austrieb10010030 
Rhabarber 3. Standjahr Austrieb20012060 
Rhabarber ab 4. Standjahr Austrieb35014060 
Rhabarber 2. Standjahr nach Ernte 15060 
Rhabarber 3. Standjahr nach Ernte 17090 
Rhabarber ab 4. Standjahr nach Ernte 14090 
Rosenkohl25031090130
Rote Rüben6002506050
Rotkohl6002606060
Rucola, Feinware1751503020
Rucola, Grobware3002103020
Salate, Baby Leaf Lettuce14090300
Salate, Blatt-, grün (Lollo, Eichblatt, Krul)3501303010
Salate, Blatt-, rot (Lollo, Eichblatt, Krul)3001153010
Salate, Eissalat6001753015
Salate, Endivien, Frisée3501506015
Salate, Endivien, glattblättrig6001906020
Salate, Kopfsalat5001503010
Salate, Radicchio2801406030
Salate, verschiedene Arten4501503010
Salate, Romana4501406010
Salate, Romana Herzen3001503015
Salate, Zuckerhut6001906020
Schnittlauch, gesät, bis 1. Schnitt300210**6010
Schnittlauch, gesät, nach einem Schnitt2001806025
Schnittlauch, Anbau für Treiberei280240**6055
Schwarzwurzel20075**9025
Sellerie, Bund-6002053010
Sellerie, Knollen-6502206040
Sellerie, Stangen-5002303040
Spargel 1. Standjahr014060 
Spargel 2. Standjahr2016090 
Spargel 3. Standjahr8016090 
Spargel ab 4. Standjahr1008090 
Spinat, Blatt-, FM, Baby1001003010
Spinat, Blatt-, Standard2501903030
Spinat, Hack, Standard3002053030
Stangenbohne, Standard2501006070
Teltower Rübchen (Herbstanbau)1501106030
Weißkohl, Frischmarkt7002606075
Weißkohl, Industrie1 0003209075
Wirsing4002856080
Zucchini6502506085
Zuckermais2001609060
Zwiebel, Bund-680210*3015
Zwiebel, Trocken-600155**6030

Tabelle 5
Zu- und Abschläge auf Grund von abweichendem Ertragsniveau bei Gemüsekulturen

Vorbemerkungen und Hinweise:

Die Ertragsdifferenz ist die Differenz zwischen dem Ertragsniveau nach Tabelle 4 und dem tatsächlichen Ertragsniveau im Durchschnitt der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten im Durchschnitt der Jahre 2015 bis einschließlich 2019. Weicht das tatsächliche Ertragsniveau in einem der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten in einem der Jahre 2015 bis einschließlich 2019, um mehr als 20 % vom Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Ertragsniveaus, das im Jahr der Abweichung erreicht wurde, das Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung der Ertragsdifferenz herangezogen werden.

1234
KulturErtragsdifferenz in ProzentZuschläge bei höheren Erträgen in kg N/ha je Einheit nach Spalte 2Abschläge bei niedrigeren Erträgen in kg N/ha je Einheit nach Spalte 2
Einlegegurken204040
Knollensellerie204040
Kopfkohl204040
Porree204040
Rettich204040
Rosenkohl204040
alle anderen in Tabelle 4 aufgeführten Kulturen202020

Tabelle 6
Abschläge auf Grund der Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat

Vorbemerkungen und Hinweise:

Bei stark humosem Boden muss ein Abschlag nach Spalte 2 vorgenommen werden.

12
Humusgehalt in %Mindestabschlag in kg N/ha
größer 4,0 (humos)20

Tabelle 7
Abschläge in Abhängigkeit von Vor- und Zwischenfrüchten

Vorfrucht (Hauptfrucht des Vorjahres)Mindestabschlag in kg N/ha
Grünland, Dauerbrache, Luzerne, Klee, Kleegras, Rotationsbrache mit Leguminosen20
Rotationsbrache ohne Leguminosen, Zuckerrüben ohne Blattbergung10
Raps, Körnerleguminosen, Kohlgemüse10
Feldgras10
Getreide (mit und ohne Stroh), Silomais, Körnermais, Kartoffel, Gemüse ohne Kohlarten0
Zwischenfrucht 
Nichtleguminosen, abgefroren0
Nichtleguminosen, nicht abgefroren 
- im Frühjahr eingearbeitet20
- im Herbst eingearbeitet0
Leguminosen, abgefroren10
Leguminosen, nicht abgefroren 
- im Frühjahr eingearbeitet40
- im Herbst eingearbeitet10
Futterleguminosen mit Nutzung10
andere Zwischenfrüchte mit Nutzung0

Tabelle 8
Düngebedarfsermittlung für Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigen Feldfutterbau

Faktoren für die Düngebedarfsermittlunganzuwendende Tabelle
1.Kultur (Grünland, Dauergrünland, mehrschnittiges Feldfutter)Tabelle 9
2.Stickstoffbedarfswert in kg N/haTabelle 9
3.Ertragsniveau laut Stickstoffbedarfswerttabelle in dt TM/haTabelle 9
4.Gegebenenfalls Rohproteingehalt laut Stickstoffbedarfswerttabelle in % RP i. d. TMTabelle 9
5.Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre in dt TM/haTabelle 10
6.Gegebenenfalls Rohproteingehalt grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre in % RP i. d. TM, soweit Werte vorliegenTabelle 10
7.Ertragsdifferenz in dt/ha ausZeilen 3 und 5
8.Gegebenenfalls Rohproteindifferenz in % RP i. d. TM ausZeilen 4 und 6
 Zu- und Abschläge in kg N/ha für
9.Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre§ 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4
10.ErtragsdifferenzZeile 7, Tabelle 10
11.Gegebenenfalls RohproteindifferenzZeile 8, Tabelle 10
12.Stickstoffnachlieferung aus dem BodenvorratTabelle 11
13.Stickstoffnachlieferung aus der Stickstoffbindung von LeguminosenTabelle 12
14.Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation in kg N/haSumme der Werte der Zeilen 2, 9, 10 bzw. 11, 12 und 13
15.Zuschläge auf Grund nachträglich eintretender Umstände, insbesondere Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse§ 3 Absatz 3 Satz 3 und 4

Tabelle 9
Stickstoffbedarfswerte bei Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigem Feldfutterbau

Vorbemerkungen und Hinweise:

  1. 1.

    Im Falle von "Weide intensiv" gelten die angegebenen Werte für Grünland- oder Dauergrünlandstandorte mit einer 4-bis 5-fachen Nutzung; die Stickstoffrückführung aus Weideexkrementen ist berücksichtigt.

  2. 2.

    Im Falle von "Weide extensiv" gelten die angegebenen Werte für Grünland- oder Dauergrünlandstandorte mit einer 2-bis 3-fachen Nutzung und die Stickstoffrückführung aus Weideexkrementen ist berücksichtigt.

  3. 3.

    Im Falle von "Ackergras (3 - 4 Schnitte/Jahr)"gelten die angegebenen Werte für zeitweise trockene Standorte.

 Ertragsniveau (Netto)Rohproteingehalt
(% RP: 6,25 = kg N/dt Trockenmasse (TM))
Stickstoffbedarfswert
 in dt TM/hain % RP i. d. TMin kg N/ha
Grünland/Dauergrünland
1-Schnittnutzung408,655
2-Schnittnutzung5511,4100
3-Schnittnutzung8015,0190
4-Schnittnutzung9017,0245
5-Schnittnutzung11017,5310
6-Schnittnutzung12018,2350
Weide/Mähweide
Weide intensiv9018,0130
Mähweiden, 60 % Weideanteil9417,6190
Mähweiden, 20 % Weideanteil9817,2245
Weide extensiv6512,565
mehrschnittiger Feldfutterbau
Ackergras (5 Schnitte/Jahr)15016,6400
Ackergras (3 - 4 Schnitte/Jahr)12016,2310
Klee-/Luzernegras (3 - 4 Schnitte/Jahr)12018,2350
Rotklee-/Luzerne in Reinkultur11020,5360

Tabelle 10
Zu- und Abschläge auf Grund von abweichendem Ertragsniveau oder Rohproteingehalt

Vorbemerkungen und Hinweise:

  1. 1.

    Die Ertragsdifferenz ist die Differenz zwischen dem Ertragsniveau nach Tabelle 9 und dem tatsächlichen Ertragsniveau im Durchschnitt der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten im Durchschnitt der Jahre 2015 bis einschließlich 2019. Weicht das tatsächliche Ertragsniveau in einem der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten in einem der Jahre 2015 bis einschließlich 2019, um mehr als 20 % vom Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Ertragsniveaus, das im Jahr der Abweichung erreicht wurde, das Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung der Ertragsdifferenz herangezogen werden.

  2. 2.

    Die Rohproteindifferenz ist die Differenz zwischen dem Rohproteingehalt nach Tabelle 9 und dem tatsächlichen Rohproteingehalt im Durchschnitt der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten im Durchschnitt der Jahre 2015 bis einschließlich 2019. Sie ist nur dann zu ermitteln, wenn im Betrieb Untersuchungsergebnisse vorliegen. Weicht der tatsächliche Rohproteingehalt in einem der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten in einem der Jahre 2015 bis einschließlich 2019, um mehr als 20 % vom Rohproteingehalt des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Rohproteingehalts, der im Jahr der Abweichung erreicht wurde, der Rohproteingehalt des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung der Rohproteindifferenz herangezogen werden.

  3. 3.

    Zu- und Abschläge richten sich nach der jeweiligen Differenz entsprechend den Vorgaben der Spalten 2 und 3.

  4. 4.

    Im Falle von "Ackergras (3 - 4 Schnitte/Jahr)"gelten die angegebenen Werte für zeitweise trockene Standorte.

123
 Zu- oder Abschläge in kg N/ha
 je 10 dt TM/ha Ertragsdifferenzje 1 % Rohprotein in der TM Rohproteindifferenz
Grünland/Dauergrünland
1-Schnittnutzung146
2-Schnittnutzung189
3-Schnittnutzung2413
4-Schnittnutzung2714
5-Schnittnutzung2818
6-Schnittnutzung2919
Weide/Mähweide
Weide intensiv158
Mähweiden, 60 % Weideanteil2011
Mähweiden, 20 % Weideanteil2514
Weide extensiv105
mehrschnittiges Feldfutter
Ackergras (5 Schnitte/Jahr)2724
Ackergras (3 - 4 Schnitte/Jahr)2619
Klee-/Luzernegras
(3 - 4 Schnitte/Jahr)
mit einem Grasanteil > 50 %
2919

Tabelle 11
Abschläge für Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat

 Mindestabschläge in kg N/ha
Grünland/Dauergrünland
sehr schwach bis stark humose Grünland- oder Dauergrünlandböden
(weniger als 8 % organische Substanz)
10
stark bis sehr stark humose Grünland- oder Dauergrünlandböden
(8 % bis weniger als 15 % organische Substanz)
30
anmoorige Grünland- oder Dauergrünlandböden
(15 % bis weniger als 30 % organische Substanz)
50
Moorböden (30 % und mehr organische Substanz)
Hochmoor50
Niedermoor80
mehrschnittiger Feldfutterbau
Ackergras (ohne Leguminosen)0

Tabelle 12
Abschläge für Stickstoffnachlieferung aus der Stickstoffbindung von Leguminosen

 Mindestabschläge in kg N/ha
Leguminosen im Grünland/Dauergrünland
Ertragsanteil von Leguminosen 5 bis 10 %20
Ertragsanteil von Leguminosen größer 10 bis 20 %40
Ertragsanteil von Leguminosen größer 20 %60
Leguminosen im mehrschnittigen Feldfutterbau
Klee-/Luzernegras je 10 % Ertragsanteil Leguminosen30
Rotklee/Luzerne in Reinkultur360