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§ 8 DüV
Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV)  
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV)  
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DüV
Gliederungs-Nr.: 7820-15-3
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 8 DüV – Nährstoffvergleich

(aufgehoben)