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§ 88 BremLBO
Bremische Landesbauordnung
Landesrecht Bremen

Teil 6 – Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften

Titel: Bremische Landesbauordnung
Normgeber: Bremen
Redaktionelle Abkürzung: BremLBO,HB
Gliederungs-Nr.: 2130-d-1a
Normtyp: Gesetz

§ 88 BremLBO – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bremische Landesbauordnung vom 4. September 2018 (Brem.GBl. S. 320), die zuletzt durch Gesetz vom 22. September 2020 (Brem.GBl. S. 963) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Bei Änderungen dieses Gesetzes wird die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau ermächtigt, die Bremische Landesbauordnung in der jeweils geltenden Fassung mit vollständigem Wortlaut neu bekannt zu machen.