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Anlage 6b BremBVO
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bremische Beihilfeverordnung - BremBVO)
Landesrecht Bremen

Anhangteil

Titel: Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bremische Beihilfeverordnung - BremBVO)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremBVO
Gliederungs-Nr.: 2042-e-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 6b BremBVO – Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko

(zu § 8 Absatz 5 BremBVO)

Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko setzen sich aus den Aufwendungen für

  1. 1.

    Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung,

  2. 2.

    Tumorgewebsdiagnostik,

  3. 3.

    genetische Analyse (Untersuchung auf Keimbahnmutation)

zusammen und sind in Höhe der nachstehenden Pauschalen beihilfefähig, wenn diese Untersuchungen in einer in Nummer 4 aufgeführten Klinik durchgeführt werden.

  1. 1.

    Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung

    Unter der Voraussetzung, dass die revidierten Bethesda-Kriterien in der Familie der ratsuchenden Person erfüllt sind, sind die Aufwendungen für die erstmalige Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung einschließlich Erhebung des Familienbefundes und Organisation der diagnostischen Abklärung einmalig in Höhe von 600 Euro beihilfefähig. Aufwendungen für jede weitere Beratung einer Person, in deren Familie bereits das Lynch-Syndrom bekannt ist, sind in Höhe von 300 Euro beihilfefähig.

  2. 2.

    Tumorgewebsdiagnostik

    Aufwendungen für die immunhistochemische Untersuchung am Tumorgewebe hinsichtlich der Expression der Mismatch-Reparatur-Gene MLH1, MSH2, MSH6 und PMS sowie gegebenenfalls die Mikrosatellitenanalyse und Testung auf somatische Mutationen im Tumorgewebe sind in Höhe von 500 Euro beihilfefähig. Ist die Analyse des Tumorgewebes negativ und das Ergebnis eindeutig, sind Aufwendungen für weitere Untersuchungen auf eine Mutation nicht beihilfefähig.

  3. 3.

    Genetische Analyse (Untersuchung auf Keimbahnmutation)

    Aufwendungen für eine genetische Analyse bei einem Indexfall sind in Höhe von 3 500 Euro beihilfefähig, wenn die Einschlusskriterien und möglichst eine abgeschlossene Tumorgewebsdiagnostik, die auf das Vorliegen einer MMR-Mutation hinweist, vorliegen. Aufwendungen für die prädiktive oder diagnostische Testung weiterer Personen auf eine in der Familie bekannte Genmutation sind in Höhe von 350 Euro beihilfefähig.

  4. 4.

    Kliniken des Deutschen HNPCC-Konsortiums

    1. a)

      Bochum

      Ruhr-Universität Bochum

      Knappschaftskrankenhaus, Medizinische Universitätsklinik

    2. b)

      Bonn

      Institut für Humangenetik, Biomedizinisches Zentrum

    3. c)

      Dresden

      Abteilung Chirurgische Forschung, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus

    4. d)

      Düsseldorf

      Institut für Humangenetik und Anthropologie, Universitätsklinikum Düsseldorf

    5. e)

      Hannover

      Medizinische Hochschule

    6. f)

      Heidelberg

      Abteilung für Angewandte Tumorbiologie, Pathologisches Institut des Universitätsklinikums Heidelberg

    7. g)

      Köln

      Universitätsklinikum Köln

    8. h)

      Leipzig

      Universität Leipzig

    9. i)

      Lübeck

      Klinik für Chirurgie, Universität zu Lübeck und Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck

    10. j)

      München

      Medizinische Klinik, Ludwig-Maximilians-Universität

      Medizinisch-Genetisches Zentrum

    11. k)

      Münster

      Universitätsklinikum Münster

    12. l)

      Tübingen

      Universität Tübingen

    13. m)

      Ulm

      Universitätsklinikum Ulm

    14. n)

      Wuppertal

      HELIOS Universitätsklinikum Wuppertal