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Anlage 6a BremBVO
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bremische Beihilfeverordnung - BremBVO)
Landesrecht Bremen

Anhangteil

Titel: Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bremische Beihilfeverordnung - BremBVO)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremBVO
Gliederungs-Nr.: 2042-e-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 6a BremBVO – Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko

(zu § 8 Absatz 4 BremBVO)

Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko setzen sich aus den Aufwendungen für

  1. 1.

    Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung,

  2. 2.

    genetische Analyse,

  3. 3.

    Teilnahme an einem Strukturierten Früherkennungsprogramm

zusammen und sind mit den nachstehenden Pauschalen beihilfefähig, wenn diese Untersuchungen in einer in Nummer 4 aufgeführten Klinik durchgeführt werden.

  1. 1.

    Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung

    Pro Familie sind die Aufwendungen für eine einmalige Risikofeststellung mit interdisziplinärer Erstberatung, Stammbaumerfassung und Mitteilung des Genbefundes pauschal in Höhe von 900 Euro beihilfefähig. Die Pauschale beinhaltet auch die Beratung weiterer Familienmitglieder.

  2. 2.

    Genetische Analyse

    Aufwendungen für eine genetische Analyse bei einer an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankten Person (Indexfall) sind pauschal in Höhe von 4 500 Euro beihilfefähig. Wird eine ratsuchende gesunde Person nur hinsichtlich der mutierten Gensequenz untersucht, sind die Aufwendungen in Höhe von 250 Euro beihilfefähig.

    Die genetische Analyse wird bei den Indexfällen durchgeführt. Dabei handelt es sich in der Regel um einen diagnostischen Gentest, dessen Kosten der erkrankten Person zugerechnet werden. Dagegen werden die Kosten einer sich als prädiktiver Gentest darstellenden genetischen Analyse der Indexperson der gesunden ratsuchenden Person zugerechnet. Ein prädiktiver Gentest liegt vor, wenn sich aus dem Test keine Therapieoptionen für die Indexperson mehr ableiten lassen, die genetische Analyse also keinen diagnostischen Charakter hat. Eine solche Situation ist gesondert durch eine schriftliche ärztliche Stellungnahme zu attestieren.

  3. 3.

    Teilnahme an einem Strukturierten Früherkennungsprogramm

    Aufwendungen für die Teilnahme an einem strukturierten Früherkennungsprogramm sind einmal jährlich in Höhe von pauschal 580 Euro beihilfefähig.

  4. 4.

    Im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs zusammengeschlossene universitäre Zentren

    1. a)

      Berlin

      Charité - Universitätszentrum Berlin, Brustzentrum

    2. b)

      Dresden

      Medizinische Fakultät der Technischen Universität Dresden

      Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

    3. c)

      Düsseldorf

      Universitätsklinikum Düsseldorf, Frauenklinik, Brustzentrum

    4. d)

      Frankfurt

      Universitätsklinikum Frankfurt

      Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

    5. e)

      Göttingen

      Universitäts-Medizin Göttingen, Brustzentrum, Gynäkologisches Krebszentrum

    6. f)

      Greifswald

      Institut für Humangenetik der Universitätsmedizin Greifswald

    7. g)

      Hamburg

      Brustzentrum Klinik und Poliklinik für Gynäkologie

      Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

    8. h)

      Hannover

      Institut für Humangenetik, Medizinische Hochschule Hannover

    9. i)

      Heidelberg

      Institut für Humangenetik der Universität Heidelberg

    10. j)

      Kiel

      Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein

    11. k)

      Köln

      Zentrum Familiärer Brust- und Eierstockkrebs

    12. l)

      Leipzig

      Institut für Humangenetik der Universität Leipzig

      Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs

    13. m)

      München

      Universitätsfrauenklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München-Großhadern

      Universitätsfrauenklinik der Technischen Universität München am Klinikum rechts der Isar

    14. n)

      Münster

      Institut für Humangenetik der Universität Münster

    15. o)

      Regensburg

      Institut für Humangenetik, Universität Regensburg

    16. p)

      Tübingen

      Universität Tübingen, Institut für Humangenetik

    17. q)

      Ulm

      Frauenklinik und Poliklinik der Universität Ulm

    18. r)

      Würzburg

      Institut für Humangenetik der Universität Würzburg