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Anlage 3a BremBVO
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bremische Beihilfeverordnung - BremBVO)
Landesrecht Bremen

Anhangteil

Titel: Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bremische Beihilfeverordnung - BremBVO)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremBVO
Gliederungs-Nr.: 2042-e-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 3a BremBVO – Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel

(zu § 4 Absatz 1 Nummer 8 BremBVO)

Abschnitt 1
Leistungsverzeichnis

Nr.LeistungBeihilfefähiger Höchstbetrag in Euro
bis 30.09.2022
Beihilfefähiger Höchstbetrag in Euro (neu)
ab 01.10.2022
 Bereich Inhalation  
1Inhalationstherapie, auch mittels Ultraschallvernebelung  
a)als Einzelinhalation8,8010,10
b)als Rauminhalation in einer Gruppe, je Teilnehmerin oder Teilnehmer4,804,80
c)als Rauminhalation in einer Gruppe bei Anwendung ortsgebundener natürlicher Heilwässer, je Teilnehmerin oder Teilnehmer7,507,50
Aufwendungen für die für Inhalationen erforderlichen Zusätze sind daneben gesondert beihilfefähig.  
2Radon-Inhalation  
a)im Stollen14,9014,90
b)mittels Hauben18,2018,20
 Bereich Krankengymnastik, Bewegungsübungen  
3Physiotherapeutische Erstbefundung zur Erstellung eines Behandlungsplans16,5016,50
3.1Physiotherapeutischer Bericht auf schriftliche Anforderung der verordnenden Person-55,00
4Krankengymnastik (auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie) einschließlich der zur Leistungserbringung erforderlichen Massage, als Einzelbehandlung, Richtwert 20 Minuten25,7025,70
5Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (Bobath, Vojta, Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation [PNF]) bei zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, als Einzelbehandlung, Richtwert 30 Minuten33,8038,30
6Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (Bobath, Vojta) bei zentralen Bewegungsstörungen für Kinder längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Einzelbehandlung, Richtwert 45 Minuten45,3047,80
7Krankengymnastik in einer Gruppe (2 bis 5 Personen), Richtwert 25 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer8,2010,80
8Krankengymnastik bei zerebralen Dysfunktionen in einer Gruppe (2 bis 4 Personen), Richtwert 45 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer14,3014,30
9Krankengymnastik (Atemtherapie) bei Mukoviszidose und schweren Bronchialerkrankungen als Einzelbehandlung, Richtwert 60 Minuten71,4072,30
10Krankengymnastik im Bewegungsbad  
a)als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert 30 Minuten31,2031,20
b)in einer Gruppe (2 bis 3 Personen), je Teilnehmerin oder Teilnehmer - einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert 30 Minuten19,5019,70
c)in einer Gruppe (4 bis 5 Personen), je Teilnehmerin oder Teilnehmer - einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert 30 Minuten15,6015,60
11Manuelle Therapie, Richtwert 30 Minuten29,7029,70
12Chirogymnastik (Funktionelle Wirbelsäulengymnastik), Richtwert 20 Minuten19,0019,00
13Bewegungsübungen  
 a)als Einzelbehandlung, Richtwert 20 Minuten10,2011,20
b)in einer Gruppe (2 bis 5 Personen), Richtwert 20 Minuten6,606,90
14Bewegungsübungen im Bewegungsbad  
a)als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert 30 Minuten31,2031,20
b)in einer Gruppe (2 bis 3 Personen), je Teilnehmerin oder Teilnehmer einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert 30 Minuten19,5019,60
c)in einer Gruppe (4 bis 5 Personen), je Teilnehmerin oder Teilnehmer einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert 30 Minuten15,6015,60
15Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) Richtwert 120 Minuten, je Behandlungstag108,10108,10
16Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) einschließlich Medizinischen Aufbautrainings (MAT) und Medizinischer Trainingstherapie (MTT), je Sitzung für eine parallele Einzelbehandlung (bis zu 3 Personen); Richtwert 60 Minuten, begrenzt auf maximal 25 Behandlungen je Kalenderhalbjahr46,2046,20
17Traktionsbehandlung mit Gerät (zum Beispiel Schrägbrett, Extensionstisch, Perl?sches Gerät, Schlingentisch) als Einzelbehandlung, Richtwert 20 Minuten8,808,80
 Bereich Massagen  
18Massage einzelner oder mehrerer Körperteile  
a)Klassische Massagetherapie (KMT), Segment-, Periost-, Reflexzonen-, Bürsten- und Colonmassage, Richtwert 20 Minuten18,2018,20
b)Bindegewebsmassage (BGM), Richtwert 30 Minuten18,2021,20
19Manuelle Lymphdrainage (MLD)  
a)Teilbehandlung, Richtwert 30 Minuten25,7029,30
b)Großbehandlung, Richtwert 45 Minuten38,5043,90
c)Ganzbehandlung, Richtwert 60 Minuten58,3058,50
d)Kompressionsbandagierung einer Extremität, Aufwendungen für das notwendige Polster- und Bindenmaterial (zum Beispiel Mullbinden, Kurzzugbinden, Fließpolsterbinden) sind daneben beihilfefähig12,4018,70
20Unterwasserdruckstrahlmassage einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert 20 Minuten30,5030,50
 Bereich Palliativversorgung  
21Physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativversorgung, Richtwert 60 Minuten66,0066,00
 Bereich Packungen, Hydrotherapie, Bäder  
22Heiße Rolle - einschließlich der erforderlichen Nachruhe13,6013,60
23Warmpackung eines oder mehrerer Körperteile einschließlich der erforderlichen Nachruhe  
a)bei Anwendung wiederverwendbarer Packungsmaterialien (zum Beispiel Paraffin, Fango-Paraffin, Moor-Paraffin, Pelose, Turbatherm)15,6015,60
b)bei Anwendung einmal verwendbarer natürlicher Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid  
 aa)Teilpackung36,2036,20
bb)Großpackung47,8047,80
24Schwitzpackung (zum Beispiel spanischer Mantel, Salzhemd, Dreiviertel-Packung nach Kneipp) einschließlich der erforderlichen Nachruhe19,7019,70
25Kaltpackung (Teilpackung)  
a)Anwendung von Lehm, Quark oder Ähnlichem10,2010,20
b)Anwendung einmal verwendbarer Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid20,3020,30
26Heublumensack, Peloidkompresse12,1012,10
27Wickel, Auflagen, Kompressen und andere, auch mit Zusatz6,106,10
28Trockenpackung4,104,10
29a)Teilguss, Teilblitzguss, Wechselteilguss4,104,10
b)Vollguss, Vollblitzguss, Wechselvollguss6,106,10
c)Abklatschung, Abreibung, Abwaschung5,405,40
30a)an- oder absteigendes Teilbad (zum Beispiel nach Hauffe) einschließlich der erforderlichen Nachruhe16,2016,20
b)an- oder absteigendes Vollbad (Überwärmungsbad) einschließlich der erforderlichen Nachruhe26,4026,40
31Wechselbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe  
a)Teilbad12,1012,10
b)Vollbad17,6017,60
32Bürstenmassagebad einschließlich der erforderlichen Nachruhe25,1025,10
33Naturmoorbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe  
a)Teilbad43 3043 30
b)Vollbad52,7052,70
34Sandbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe  
a)Teilbad37,9037,90
b)Vollbad43,3043,30
35Balneo-Phototherapie (Sole-Photo-Therapie) und Licht-Öl-Bad einschließlich Nachfetten und der erforderlichen Nachruhe43,3043,30
36Medizinische Bäder mit Zusatz  
a)Hand- oder Fußbad8,808,80
b)Teilbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe17,6017,60
c)Vollbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe24,4024,40
d)bei mehreren Zusätzen je weiterer Zusatz4,104,10
37Gashaltige Bäder  
a)gashaltiges Bad (zum Beispiel Kohlensäurebad, Sauerstoffbad) einschließlich der erforderlichen Nachruhe25,7025,70
b)gashaltiges Bad mit Zusatz einschließlich der erforderlichen Nachruhe29,7029,70
c)Kohlendioxidgasbad (Kohlensäuregasbad) einschließlich der erforderlichen Nachruhe27,7027,70
d)Radon-Bad einschließlich der erforderlichen Nachruhe24,4024,40
e)Radon-Zusatz, je 500 000 Millistat4,104,10
38Aufwendungen für andere als die in diesem Abschnitt bezeichneten Bäder sind nicht beihilfefähig. Bei Hand- oder Fußbad, Teil- oder Vollbädern mit ortsgebundenen natürlichen Heilwässern erhöhen sich die jeweils angegebenen beihilfefähigen Höchstbeträge nach Nummer 36 Buchstabe a bis c und nach Nummer 37 Buchstabe b um 4,10 Euro. Weitere Zusätze hierzu sind nach Maßgabe der Nummer 36 Buchstabe d beihilfefähig.  
 Bereich Kälte- und Wärmebehandlung  
39Kältetherapie bei einem oder mehreren Körperteilen mit lokaler Applikation intensiver Kälte in Form von Eiskompressen, tiefgekühlten Eis- oder Gelbeuteln, direkter Abreibung, Kaltgas und Kaltluft mit entsprechenden Apparaturen sowie Eisteilbädern in Fuß- oder Armbadewannen12,9012,90
40Wärmetherapie mittels Heißluft bei einem oder mehreren Körperteilen, Richtwert 20 Minuten7,507,50
41Ultraschall-Wärmetherapie11,9012,00
 Bereich Elektrotherapie  
42Elektrotherapie einzelner oder mehrerer Körperteile mit individuell eingestellten Stromstärken und Frequenzen8,208,20
43Elektrostimulation bei Lähmungen15,6015,60
44Iontophorese8,208,20
45Hydroelektrisches Teilbad (Zwei- oder Vierzellenbad)14,9014,90
46Hydroelektrisches Vollbad (zum Beispiel Stangerbad), auch mit Zusatz, einschließlich der erforderlichen Nachruhe29,0029,00
 Bereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie  
47Stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeutische Erstdiagnostik zur Erstellung eines Behandlungsplans, Richtwert 60 Minuten, einmal je Behandlungsfall, bei Wechsel der Leistungserbringerin oder des Leistungserbringers innerhalb des Behandlungsfalls sind die Aufwendungen für eine erneute Erstdiagnostik beihilfefähig108,00108,00
47.1Stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeutische Bedarfsdiagnostik, Richtwert 30 Minuten, je Kalenderhalbjahr sind Aufwendungen für bis zu zwei Einheiten Diagnostik (entweder eine Einheit Erstdiagnostik und eine Einheit Bedarfsdiagnostik oder zwei Einheiten Bedarfsdiagnostik) innerhalb eines Behandlungsfalls beihilfefähig-51,70
47.2Bericht an die verordnende Person-5,80
47.3Bericht auf besondere Anforderung der verordnenden Person-103,40
48Einzelbehandlung bei Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schluckstörungen  
a)Richtwert 30 Minuten41,8046,00
b)Richtwert 45 Minuten59,0063,20
c)Richtwert 60 Minuten68,9080,50
d)Richtwert 90 Minuten103,40103,40
Aufwendungen für die Vor- und Nachbereitung, für die Verlaufsdokumentation sowie für die Beratung der Patientin oder des Patienten und ihrer oder seiner Bezugspersonen sind daneben nicht beihilfefähig.  
49Gruppenbehandlung bei Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schluckstörungen, je Teilnehmerin oder Teilnehmer  
a)Gruppe (2 Personen), Richtwert 45 Minuten50,4056,90
b)Gruppe (3 bis 5 Personen), Richtwert 45 Minuten34,6034,60
c)Gruppe (2 Personen), Richtwert 90 Minuten67,60103,40
d)Gruppe (3 bis 5 Personen), Richtwert 90 Minuten56,1056,10
Aufwendungen für die Vor- und Nachbereitung, für die Verlaufsdokumentation sowie für die Beratung der Patientin oder des Patienten und ihrer oder seiner Bezugspersonen sind daneben nicht beihilfefähig.  
 Bereich Ergotherapie (Beschäftigungstherapie)  
50Funktionsanalyse und Erstgespräch einschließlich Beratung und Behandlungsplanung, einmal je Behandlungsfall41,8041,80
51Einzelbehandlung  
a)bei motorisch-funktionellen Störungen, Richtwert 30 Minuten41,8041,80
b)bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, Richtwert 45 Minuten54,8055,60
c)bei psychisch-funktionellen Störungen, Richtwert 60 Minuten72,3072,30
d)als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal pro Behandlungsfall  
 aa)bei motorisch-funktionellen Störungen, Richtwert 120 Minuten 123,90
bb)bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, Richtwert 120 Minuten 166,80
cc)bei psychisch-funktionellen Störungen, Richtwert 120 Minuten 139,20
51.1Parallelbehandlung (bei Anwesenheit von zwei zu behandelnden Personen)  
a)bei motorisch-funktionellen Störungen, Richtwert 30 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer 32,80
b)bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, Richtwert 45 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer 44,50
c)bei psychisch-funktionellen Störungen, Richtwert 60 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer 55,10
52Gruppenbehandlung  
a)bei motorisch-funktionellen Störungen, Richtwert 30 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer16,0016,00
b)bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, Richtwert 45 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer20,6020,60
c)bei psychisch-funktionellen Störungen, Richtwert 90 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer37,9037,90
d)bei psychisch-funktionellen Störungen als Belastungserprobung, Richtwert 180 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer70,2070,20
53Hirnleistungstraining/Neuropsychologisch orientierte Einzelbehandlung Richtwert 30 Minuten46,2046,20
53.1Hirnleistungstraining, Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, Richtwert 120 Minuten, einmal pro Behandlungsfall 139,20
53.2Hirnleistungstraining als Parallelbehandlung bei Anwesenheit von zwei zu behandelnden Personen, Richtwert 30 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer 36,00
54Hirnleistungstraining als Gruppenbehandlung, Richtwert 45 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer20,6020,60
 Bereich Podologie  
55Hornhautabtragung an beiden Füßen26,70-
56Hornhautabtragung an einem Fuß18,90-
57Nagelbearbeitung an beiden Füßen25,10-
58Nagelbearbeitung an einem Fuß18,90-
58.1Podologische Behandlung (klein), Richtwert 35 Minuten-30,70
59Podologische Komplexbehandlung (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) beider Füße41,60-
60Podologische Komplexbehandlung (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) eines Fußes26,70-
60.1Podologische Behandlung (groß), Richtwert 50 Minuten-44,00
60.2Podologische Befundung, je Behandlung-3,00
61Erstversorgung mit einer Federstahldraht-Orthonyxiespange nach Ross-Fraser, einteilig, einschließlich Abdruck und Anfertigung der Passiv-Nagelkorrekturspange nach Modell, Applikation sowie Spangenkontrolle nach 1 bis 2 Wochen194,60194,60
62Regulierung der Orthonyxiespange nach Ross-Fraser, einteilig, einschließlich Spangenkontrolle nach 1 bis 2 Tagen37,4037,40
63Ersatzversorgung mit einer Orthonyxiespange nach Ross-Fraser, einteilig, infolge Verlusts oder Bruchs der Spange bei vorhandenem Modell, einschließlich Applikation64,8064,80
64Versorgung mit einer konfektionierten bilateralen Federstahldraht-Orthonyxiespange, dreiteilig, einschließlich individueller Spangenformung, Applikation und Spangensitzkontrolle nach 1 bis 2 Tagen74,8074,80
65Versorgung mit einer konfektionierten Klebespange, einschließlich Applikation und Spangensitzkontrolle nach 1 bis 2 Tagen37,4037,40
 Bereich Ernährungstherapie  
66Erstgespräch mit Behandlungsplanung, Richtwert 60 Minuten, einmal je Behandlungsfall66,0067,90
66.1Berechnung und Auswertung von Ernährungsprotokollen und Entwicklung entsprechender individueller Empfehlungen, Richtwert 60 Minuten; Aufwendungen sind bis zu zweimal je Verordnung - jedoch maximal achtmal je Kalenderjahr - beihilfefähig-55,50
66.2Notwendige Abstimmung der Therapie mit einer dritten Partei; Aufwendungen sind einmal je Verordnung - jedoch maximal viermal je Kalenderjahr - beihilfefähig-55,50
67Einzelbehandlung, Richtwert 30 Minuten, begrenzt auf maximal 16 Behandlungen pro Jahr33,0034,00
68Gruppenbehandlung, Richtwert 30 Minuten, begrenzt auf maximal 16 Behandlungen pro Jahr11,0023,80
 Bereich Sonstiges  
69Ärztlich verordneter Hausbesuch12,1012,10
70Fahrtkosten für Fahrten der behandelnden Person (nur bei ärztlich verordnetem Hausbesuch) bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges in Höhe von 0,30 Euro je Kilometer oder die niedrigsten Kosten eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels  
71Werden auf demselben Weg mehrere Patientinnen oder Patienten besucht, sind die Aufwendungen nach den Nummern 69 und 70 nur anteilig je Patientin oder Patient beihilfefähig.  

Richtwert im Sinne des Leistungsverzeichnisses ist die Zeitangabe zur regelmäßigen Dauer der jeweiligen Therapiemaßnahme (Regelbehandlungszeit). Er beinhaltet die Durchführung der Therapiemaßnahme einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Die Regelbehandlungszeit darf nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden.