Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 1 BBKG
Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBKG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBKG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BBKG
Gliederungs-Nr.: 215-16
Normtyp: Gesetz

§ 1 BBKG – Errichtung des Bundesamtes

Der Bund errichtet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als Bundesoberbehörde. Es untersteht dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.