§ 80 BauO NRW 2018
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Fünfter Teil – Bauaufsichtsbehörden, Verfahren → Vierter Abschnitt – Bauaufsichtliche Maßnahmen
§ 80 BauO NRW 2018 – Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
Sind Bauprodukte entgegen § 24 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, so kann die Bauaufsichtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.