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§ 75 AufenthV
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Bundesrecht

Abschnitt 2 – Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz → Unterabschnitt 3 – Datenübermittlungen an die Ausländerbehörden

Titel: Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: AufenthV
Gliederungs-Nr.: 26-12-1
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 75 AufenthV

(weggefallen)