Anlage 4 ArchG
Architektengesetz
Architektengesetz
Landesrecht Baden-Württemberg
Anhangteil
Anlage 4 ArchG – Elemente der Verhältnismäßigkeitsprüfung
(zu § 15b Absatz 4)
Nach § 15b Absatz 4 zu berücksichtigende Anforderungen:
- a)
eine automatische vorübergehende Eintragung oder eine Pro-Forma-Mitgliedschaft bei einer Berufsorganisation nach Artikel 6 Satz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG;
- b)
eine vorherige Meldung nach Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 2005/36/EG, die nach Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 2005/36/EG erforderlichen Dokumente oder eine sonstige gleichwertige Anforderung;
- c)
die Zahlung einer Gebühr oder von Entgelten, die von der oder dem Dienstleistungserbringenden für die Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung gefordert werden.