§ 2 AllGO LSA
Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)
Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
§ 2 AllGO LSA
Wird in dem Kostentarif auf Rechtsvorschriften verwiesen, so sind diese in ihrer jeweiligen Fassung oder die an ihre Stelle tretenden Vorschriften anzuwenden, wie sie sich aus dem jährlichen Fundstellennachweis A des Bundesrechts (BGBl. I) oder dem Fundstellennachweis Landesrecht Sachsen-Anhalt (kostenlos im Internet unter http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de) ergeben.