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§ 27b ALG
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Bundesrecht

Erster Unterabschnitt – Renten → Vierter Titel – Zusammentreffen von Renten mit Einkommen

Titel: Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ALG
Gliederungs-Nr.: 8251-10
Normtyp: Gesetz

§ 27b ALG

(weggefallen)