§ 111 ALG
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Bundesrecht
Zweiter Abschnitt – Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts → Zehnter Unterabschnitt – Organisation und Datenschutz
§ 111 ALG
(weggefallen)