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Art. 2 AC-ArtG
Gesetz zur Bildung der Städteregion Aachen (Aachen-Gesetz)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz zur Bildung der Städteregion Aachen (Aachen-Gesetz)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: AC-ArtG,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Art. 2 AC-ArtG – II. Änderung weiterer Vorschriften

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in die Stammgesetze eingearbeitet.

2005

1.
Die Bekanntmachung der Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden vom 4. Januar 2008 (GV. NRW. S. 56, ber. S. 144) wird wie folgt geändert:

1.1
Im Abschnitt I wird unter der laufenden Nummer 1.4 in der Zeile "Kreise" und der Spalte "Bezirk" vor das Wort "Aachen" das Wort "Städteregion" eingefügt.

1.2
Im Abschnitt II wird unter der laufenden Nummer 1.41 in der Spalte "Bezeichnung und Sitz" die Angabe "Landrätin/Landrat" durch "Städteregionsrätin/Städteregionsrat der Städteregion Aachen" und in der Spalte "Bezirk" die Wörter "Kreis Aachen" durch "Städteregion Aachen ohne das Gebiet der Stadt Aachen" ersetzt.

1.3
Im Abschnitt II werden unter der laufenden Nummer 3.203 in der Spalte "Bezirk" die Wörter "Der Kreis Aachen" durch "Die Städteregion Aachen, soweit sie nicht zum Bezirk des Finanzamts Aachen Stadt gehört" ersetzt.

1.4
Im Abschnitt II werden unter der laufenden Nummer 4.401 in der Spalte "Bezirk" die Wörter "Kreisfreie Stadt Aachen und Kreis" durch "Städteregion" ersetzt.

1.5
Im Abschnitt II werden unter der laufenden Nummer 5.01 in der Spalte "Bezirk" die Wörter "Kreisfreie Stadt" durch "Städteregion" ersetzt. Die Angabe "Kreis Aachen" wird gestrichen.

1.6
Im Abschnitt II wird die Zeile mit der laufenden Nummer 6.401 gestrichen.

1.7
Im Abschnitt II werden unter der laufenden Nummer 6.405 in der Spalte "Bezeichnung und Sitz" die Wörter "den Kreis" durch "die Städteregion" ersetzt. In der Spalte "Bezirk" wird das Wort "Kreis" durch "Städteregion" ersetzt.

1.8
Im Abschnitt II werden unter der laufenden Nummer 7.01 in der Spalte "Bezeichnung und Sitz" die Wörter "Kreisfreie Stadt" durch "Städteregion" ersetzt. In der Zeile "Kreise" wird in der Spalte "Bezirk" die Angabe "Aachen", gestrichen.

2005

2.
Die Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte im Kreise vom 8. November 2005 (GV. NRW. S. 836) wird wie folgt geändert:

In § 1 Nr. 1 Satz 2 werden die Wörter "kreisfreie Stadt Aachen und den Kreis" durch "Städteregion" ersetzt.

205

3.
Die Verordnung über die Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. November 2002 (GV. NRW. S. 562), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Mai 2006 (GV. NRW. S. 266), wird wie folgt geändert:

In § 1 Buchstabe a Nr. 1 werden die Wörter "kreisfreie Stadt Aachen und Kreis" durch "Städteregion" ersetzt.

302

4.
Das Gesetz zur Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes im Lande Nordrhein-Westfalen (AG ArbGG) vom 24. November 1981 (GV. NRW. S. 669) wird wie folgt geändert:

In § 2 Abs. 3 Nr. 1 werden die Angaben "kreisfreien Stadt Aachen sowie der Kreise Aachen," durch "Städteregion Aachen sowie der Kreise" ersetzt.

303

5.
Das Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AG VwGO) vom 26. März 1960 (GV. NRW. S. 47, ber. S. 68), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 30. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 445), wird wie folgt geändert:

5.1
In § 1 Abs. 2 Buchstabe a werden die Angaben "kreisfreien Stadt Aachen und der Kreise Aachen," durch "Städteregion Aachen und der Kreise" ersetzt.

5.2
In § 1b Nr. 3 werden die Angaben "Kreise Aachen, " durch "Städteregion Aachen ohne das Gebiet der Stadt Aachen und der Kreise" ersetzt.

304

6.
Das Gesetz zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes im Lande Nordrhein-Westfalen (AG-SGG) vom 8. Dezember 1953 (GV. NRW. S. 412), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes zur Errichtung des Landesversicherungsamtes Nordrhein-Westfalen vom 14. Dezember 1989 (GV. NRW. S. 678), wird wie folgt geändert:

In § 1 Abs. 2 Nr. 1 werden die Angaben "kreisfreien Stadt Aachen sowie der Kreise Aachen", durch "Städteregion Aachen und der Kreise" ersetzt.

311

7.
Die Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten vom 5. Oktober 1984 (GV. NRW. S. 618), zuletzt geändert durch Artikel 141 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 274), wird wie folgt geändert:

In § 1 Nr. 1 werden das Wort "Kreis" durch "Städteregion" und die Wörter "des Kreises" durch "der Städteregion" ersetzt.

62

8.
Die Verordnung über die Zuständigkeit der Ausgleichsämter in Nordrhein-Westfalen vom 3. Juni 2003 (GV. NRW S. 305), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. August 2007 (GV. NRW. S. 322), wird wie folgt geändert:

8.1
In § 1 Nr. 1 werden die Angaben "Kreise Aachen, " durch "Städteregion Aachen und die Kreise" ersetzt.

8.2
In § 2 Nr. 2 werden sowohl hinter dem Wort "Städte" als auch hinter dem Wort "Kreise" die Angaben "Aachen", gestrichen; hinter dem Wort "Wesel" werden die Wörter "sowie die Städteregion Aachen" eingefügt.

7124

9.
Die Verordnung über die Neugliederung der Industrie- und Handelskammern im Lande Nordrhein-Westfalen vom 1. März 1977 (GV. NRW. S. 95), zuletzt geändert durch Artikel 185 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 274), wird wie folgt geändert:

In § 2 Nr. 1 werden die Angaben "kreisfreie Stadt Aachen sowie die Kreise Aachen," durch "Städteregion Aachen sowie die Kreise" ersetzt.

7124

10.
Die Verordnung über die Bezirke der Handwerkskammern im Lande Nordrhein-Westfalen vom 1. März 1977 (GV. NRW. S. 95), geändert durch Artikel 186 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 274), wird wie folgt geändert:

In § 1 Nr. 1 werden die Angaben "kreisfreie Stadt Aachen sowie die Kreise Aachen," durch "Städteregion Aachen sowie die Kreise" ersetzt.

791

11.
Die Verordnung über den Nationalpark Eifel (NP-VO Eifel) vom 17. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 823), zuletzt geändert durch Artikel VII des Gesetzes vom 19. Juni 2007 (GV. NRW. S. 226), wird wie folgt geändert:

11.1
In § 1 Abs. 1 werden die Wörter "Kreise Aachen und" durch "Städteregion Aachen und des Kreises" ersetzt.

11.2
In § 2 Abs. 2 werden die Angaben "den Kreisen Aachen," durch "der Städteregion Aachen und den Kreisen" ersetzt.

11.3
In § 7 Abs. 1 werden die Angaben "Kreise Aachen," durch "Städteregion Aachen und der Kreise" ersetzt.

11.4
In § 19 Abs. 1 wird nach den Angaben "Bezirksregierung Köln," ein neuer Spiegelstrich "- dem Städteregionsrat / der Städteregionsrätin der Städteregion Aachen", eingefügt. Im folgenden Spiegelstrich werden die Angaben "Euskirchen, Düren und Aachen" durch "Euskirchen und Düren" ersetzt.

11.5
In § 20 Abs. 1 werden jeweils die Angaben "Euskirchen, Düren und" durch "Euskirchen und Düren sowie der Städteregion" ersetzt.

93

12.
Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) vom 7. März 1995 (GV. NRW. S. 196), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2007 (GV. NRW. S. 258), wird wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 1 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

"b) Städte Bonn, Köln und Leverkusen, Städteregion Aachen sowie Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis und Rheinisch-Bergischer Kreis".