Wir wollen mit Ihnen sprechen! Neben unserer Notfallnummer haben wir nun eine Telefonsprechstunde für laufende Mandate.

05.04.2013984 Mal gelesen

Es ist gut verständlich. Als Mandant gibt man einen Fall vertrauensvoll ab, unterschreibt die Vollmacht - und wartet. Nichts passiert. Man versucht in der Kanzlei anzurufen und erreicht nur das Büro.

Auf Nachfrage heißt es, der Anwalt sei bei Gericht, im Gespräch, telefoniere oder sei auf einer Fortbildung.

Erreicht man ihn dann doch oder wird zurückgerufen, wird erklärt, der Anwalt warte gerade auf die Ermittlungsakte, auf Antwort von der Versicherung oder die Akte sei gerade zur Bearbeitung in einer anderen Abteilung.

Das ist für den Mandanten schlecht nachvollziehbar und nicht immer glaubhaft. In jedem Fall sind so weder der Mandant noch der Anwalt zufrieden.

Aus diesem Grunde haben wir seit einigen Wochen ein neues Angebot geschaffen, wie Sie es vielleicht aus manchen Arztpraxen kennen:

1. Sie sind bereits Mandant oder haben sich für unsere Kanzlei entschieden, viele Unterlagen eingereicht und möchten diese telefonisch besprechen.

2. Sie rufen im Sekretariat (030/26367280) an und nennen möglichst Ihr Anliegen bzw. Ihre konkrete Frage und vereinbaren einen Termin in der Telefonsprechstunde, einer Stunde, in welcher Fachanwalt Becker Sie unter der von Ihnen genannten Nummer zurückruft. Dieser Termin wird möglichst am selben Tag, ansonsten spätestens am Folgetag sein. So kann der Vorgang herausgesucht und in Bezug auf Ihr Anliegen vorbereitet werden. (In der Regel sind wöchentlich 4 Telefonsprechstunden vorgesehen; die gezielt reservierten Zeiten variieren etwas aufgrund von Gerichtsterminen und anderen Verpflichtungen).

3. In einigen Fällen kann sich bereits bei der Terminvereinbarung herausstellen, dass auch das Sekretariat Ihre Frage hinreichend beantworten kann.

4. In sehr dringenden Fällen wird ggf. das Sekretariat versuchen, Sie direkt zu verbinden oder einen noch schnelleren Rückruf durch den Fachanwalt herbeizuführen. (Eine gute Vorbereitung durch Einsicht in die Akte ist jedoch als Voraussetzung einer qualifizierten Antwort nicht zu unterschätzen.)

Unser bisheriges Fazit: Es klappt sehr gut!

Mandanten haben nicht das Gefühl, 5 mal vergeblich anzurufen und abgewimmelt zu werden.

Der Anwalt weiß, wann er Sie wo erreichen kann und muss nicht so oft "Nicht erreicht" notieren und er kann sich auf das Telefonat vorbereiten.

 Natürlich löst dieses Angebot nicht alle Kommunikationsprobleme.

Eine weitere sehr günstige Option, Fragen an den Anwalt zu richten, ist weiterhin die informelle eMail-Anfrage. Auch hier erhalten Sie möglichst noch am selben Tag eine Antwort, spätestens aber binnen 24 Stunden. Sie können stets mit einer schnellstmöglichen Antwort rechnen.

Wenn es wirklich brennt, rufen Sie bitte unter der Notfallnummer an. Mitten in einem Telefonat oder vor Gericht kann nicht sofort geantwortet werden. Dann sprechen Sie bitte auf die Mail-Box. Sie werden zurückgerufen. Hierfür ist die Nennen einer Kontaktnummer - insbesondere bei unterdrückter Rufnummer - erforderlich.

SMS / MMS an die Notfall-Nummer können nicht bearbeitet werden. 

Eines sei nicht vergessen: Natürlich können Sie bei uns auch einen ganz normalen Besprechungstermin  in der Kanzlei vereinbaren.

 Das "p.s.":

Vieles kann weder Ihr Anwalt noch sein Büro beschleunigen, gerade soweit es in der Hand von Behörden liegt, aber auch bei Versicherungen. Hier werden tägliche Anrufe in der Kanzlei - so menschlich nachvollziehbar Ungeduld und auch Empörung sein mögen - keine Beschleunigung der Abläufe bewirken können. Vielmehr - das muss man schon feststellen- binden sie dann Arbeitskraft auf unserer Seite, welche dann wieder für die Bearbeitung aller Mandate fehlt...

Also: Lassen Sie uns weiterhin miteinander reden...