Neben den hilfreichen Tipps der Automobilclubs vor Antritt einer Schneefahrt, ist im Falle eines Unfalls Einiges zudem zu beachten. So sollte bei einem Unfall mit Personenschaden umgehender als sonst Hilfe gerufen werden, weil auch die Rettungskräfte möglicherweise längere Zeit benötigen zum Unfallort zu gelangen. Verletzte sind vor Unterkühlungen zu schützen. Auch bei Blechschäden ergibt sich im Winter ein anderes Bild. Auf Schnee und Eis reagieren die Maßen der Fahrzeuge anders und mit mehr Möglichkeiten, als auf trockener Fahrbahn. Umso wichtiger ist es – z.B. bei anhaltendem Schneefall, die Lage der Fahrzeuge und eventuell bestehende Spuren durch Abfotografieren zu sichern. Handykameras tun hier heutzutage gute Dienste. Auch die Sprachaufzeichnungsfunktion der meisten Mobiltelefone kann genutzt werden, um das Unfallgeschehen unmittelbar nach dem zeitlichen Geschehen mit den eigenen Worten zu dokumentieren und Namen und Anschriften von Zeugen festzuhalten.
Wieder zu Hause kann man die Schadensabwicklung an einen Rechtsanwalt abgeben. Im Falle der unverschuldeten Verwicklung in einen Verkehrsunfall werden die Kosten des Rechtsanwaltes von der gegnerischen Versicherung getragen. Ist die Verschuldensfrage unklar, hilft der erfahrene Anwalt mit einer Voreinschätzung und der Kalkulation der möglichen Kosten weiter. Bei bestehender Rechtschutzversicherung genügt in der Regel ein kurzer Anruf bei der Versicherung für die Deckungszusage.
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