Wieder Erfolg im Filesharingprozess - Vollstandige Klageabweisung durch das AG Charlottenburg; Az.: 224 C 175/14

18.08.20141320 Mal gelesen

Nachdem die Klage schon im Vorfeld teilweise zurückgenommen wurde, machte die Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH letztlich noch Ansprüche auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten) in Höhe von 651,80 EUR, sowie einen pauschaler Schadensersatzbetrag in Höhe von 400,00 EUR geltend.

Wieder gelang es unserer Kanzlei, die Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers zu widerlegen, so dass der geforderte Schadensersatzbetrag in Höhe von 400,00 EUR nicht zugesprochen wurde. 

Auch Anhaltspunkte für die sog. Störerhaftung des Anschlussinhabers sah das Gericht letztlich nicht, so dass auch die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung in Höhe von 651,80 EUR nicht zu erstatten waren. 

Der Fall zeigt einmal mehr, dass eine gute Verteidigung in Filesharing-Fällen durchaus erfolgreich sein kann. Betroffene sollten sich also durch Filesharing-Klagen nicht verunsichern lassen und professionellen Beistand suchen. 

Hier können Sie das Urteil des AG Charlottenburg, Az.: 224 C 175/14 im Volltext lesen. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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