W&I-Insurance beim Unternehmenskauf - MESCHKAT & NAUERT berät durch Fachanwälte für Versicherungsrecht

17.03.2010 2196 Mal gelesen

Das Versicherungsprodukt "Gewährleistungsversicherung" beim Unternehmenskauf (so genannte "Buyer-Side-W&I-Insurance") wird im anglo-amerikanischen Rechtsraum bei Unternehmenskäufen seit einigen Jahren regelmäßig "eingesetzt", ist mittlerweile aus den Kinderschuhen heraus und fasst nunmehr auch in der deutschen Rechts- und Beratungspraxis Fuß. Den oft gegen Gewährleistungsversicherungen geäußerten Bedenken haben die Versicherer bei der Produktgestaltung Rechnung getragen: Die Gewährleistungsversicherung wird zu angemessenen Preisen angeboten, die Versicherer sind in der Lage, das bei Unternehmenstransaktionen geforderte "Tempo" aufzunehmen, der Vertragsaufbau ist klar und übersichtlich, die Haftungsausschlüsse sind spezifisch und stark am jeweiligen Unternehmenskaufvertrag orientiert, und die Versicherer sind grundsätzlich bereit, auch diejenigen bekannten Risiken (Steuern, Umwelt etc.) abzudecken, deren Ausmaß nicht betragsmäßig bestimmt werden kann.

Als Kanzlei für Versicherungs-, Schadens- und Haftungsrecht verfügt die Kanzlei MESCHKAT & NAUERT über die erforderliche Expertise zur versicherungsrechtlichen Begleitung eines Unternehmenskaufs.

Wir helfen gerne weiter.

MESCHKAT & NAUERT
Kanzlei für Versicherungs-,
Schadens- und Haftungsrecht

www.kanzlei-mn.de