Verjährung Anlagerecht 2011 - Erstcheck € 50.- eingeführt

04.10.2011 - 538 mal gelesen.
Für Anleger von Kapitalanlagen wurde einen Erstcheck für Anleger von Rechtsanwälten für € 50.- eingeführt. Es droht Ende 2011 die Verjährung.

Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat für Kapitalanleger, die Geld bei Anlagen (Immobilienfonds, Medienfonds, Aktienfonds, Schiffsfonds, Zertifikate, Swaps, geschlossene Fonds, Anleihen, atypisch stille Beteiligungen) verloren haben, einen Erstcheck für € 50.- eingeführt. Damit sollen Anleger in die Lage versetzt werden, ihre Ansprüche einfach und kostengünstig von einem Experten im Anlagerecht überprüfen zu lassen, um "nicht gutem Geld noch schlechtes hinterherzuwerfen".

Meiste bestehen gute Chancen Geld zurück zu erhalten. Dies gilt insbesondere für Aktienfonds (DEKA, DWS, Union Investment) aus den Jahren 1999-2001, die von dem Börsencrash betroffen sind. Anleger wurden meist falsch beraten. Dies zeigt die Erfahrung.

Ende 2011 werden gerade für Anlagen, die vor 2002 abgeschlossen werden, die Ansprüche wegen Falschberatung gegen Banken und Berater endgültig verjähren. Anleger haben jetzt die letzte Chance, bei Anlagen (Immobilienfonds, Medienfonds, Aktienfonds, Schiffsfonds, Zertifikate, Swaps, geschlossene Fonds, Anleihen, atypisch stille Beteiligungen) den das eingezahlte Geld zzgl. Zinsen zurück zu erhalten. Anleger von Immobilienfonds, Medienfonds, Aktienfonds, Schiffsfonds, Zertifikate, Swaps, geschlossene Fonds, Anleiehen, atypisch stille Beteiligungen sollten daher dringend handeln.

Weitere Informationen sowie eine Expertencheck für € 50.- finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/verjaehrung2011

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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