Sieg im Filesharing Verfahren durch Nachweis einer Sicherheitslücke im Router

04.09.2014866 Mal gelesen

Tausch des Films „Resident Evil: Afterlive 3D“

Waldorf Frommer verklagte im Namen der Constantin Filmverleih GmbH einen Anschlussinhaber wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung durch den Tausch des Films „Resident Evil: Afterlife 3D“ auf Zahlung von 600 Euro Schadensersatz und 506 Euro Aufwendungsersatz.

Abgemahnte nutzt unsicheren Router der Telekom

Der Abgemahnte verteidigte seine Position unter anderem mit dem Argument, dass zum Zeitpunkt der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung die Verbindung zum Internet mit einem von der Telekom bereitgestellten Router des Modells „Speedport W 504V“ hergestellt wurde. Dieser wurde zwar mit einem individuellen Passwort und mit der Verschlüssungstechnik „WPA2“ gesichert, allerdings wurde 2012 öffentlich bekannt, dass Router dieser Art eine gravierende Sicherheitslücke aufweisen. Bei aktivierter WPS-Funktion konnten unbefugte Dritte leichten Zugriff auf den Anschluss nehmen. Genau diese Funktion sei aktiviert gewesen.

Gericht sieht tatsächliche Vermutung als entkräftet an

Das Gericht verneinte aufgrund dieser Tatsache die tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber auch Täter der geltend gemachten Urheberrechtsverletzung sei. Es könne zumindest nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden, dass die WPS Funktion zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht aktiviert war. Es reiche aus, dass der Router zum Zeitpunkt seiner Inbetriebnahme automatisch konfiguriert wurde. Ein Missbrauch des Anschlusses sei nicht auszuschließen und die Klage gegen den Anschlussinhaber somit abzuweisen.

Hier das Urteil im Volltext:Urt. AG Braunschweig

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