Rechtsanwalt und Steuerberater Dirk Mahler ist Fachanwalt für Steuerrecht

27.05.2015710 Mal gelesen

Mit großer Freude habe ich von der Rechtsanwaltskammer Berlin im Mai 2015 meine Fachanwaltsurkunde erhalten, so dass ich mich ab sofort auch Fachanwalt für Steuerrecht nennen darf.

Hierdurch kann ich potentiellen Mandanten noch mehr meine Spezialisierung im Steuerrecht und Steuerstrafrecht zum Ausdruck bringen. Da ich auch über eine Zulassung als Steuerberater und KFW-Berater sowie über eine Ausbildung als Steuerfachangestellter verfüge, sind mir Fragestellungen aus dem Bereich Steuern sowohl in der Theorie als auch in der Praxis vertraut.

Mehr Informationen über mich und den von mir betreuten Bereich Steuerrecht & Steuerberatung finden Sie hier:

Steuerrecht, Steueroptimierung: http://www.rosepartner.de/steuerberatung/steuerrecht-strategische-beratung.html

Steuerberatung: http://www.rosepartner.de/steuerberatung.html

Gemeinsam mit meinen Kollegen aus den wirtschaftsrechtlichen Disziplinen sowie aus dem Erbrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht betreue ich an den Standorten Berlin und Hamburg Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen in allen wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragestellungen. Besondere Kompetenz haben wir in den Bereichen Unternehmenstransaktionen, Unternehmensnachfolgen, Vermögensschutz und auch im Steuerstrafrecht.

Voraussetzungen für den Fachanwalt für Steuerrecht


Ein Anwalt, der mit der Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht werben möchte muss über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Steuerrecht verfügen. Das ist nach dem Berufsrecht dann der Fall, wenn die Kenntnisse und Erfahrungen im Steuerrecht erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Fachanwalt für Steuerrecht muss z.B. in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung mindestens 50 Mandate aus dem Steuerrecht persönlich und weisungsfrei bearbeitet haben. Der Nachweis der besonderen Kenntnisse erstreckt sich auf folgende Bereiche:

  • Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,
  • Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht
  • Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Bereichen Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer,
  • Grundzüge des Verbrauchssteuer-, Außensteuer und des Steuerstrafrechts.