Rechtsanwalt Thomas Feil ist Mitautor des "Lexikon für das IT-Recht 2012"

12.06.2012940 Mal gelesen

Rechtsanwalt Thomas Feil, Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht, ist Mitautor des Lexikons für IT-Recht, dass gerade aktuell herausgekommen ist. Rechtsanwalt Feil u.a. folgende Stichworte des Lexikons bearbeitet:

Affiliate-System, Langzeitarchivierung, Vergabe öffentlicher Aufträge, ITIL, Servicelevelagreement, Posteingang scannen, Fernwartung, Archivierung von eMails, Bieterfragen in einer öffentlichen IT-Ausschreibung, EVB-IT und BVB, EVB-IT Systemlieferungsvertrag, EVB-IT Systemvertrag, EVB-IT Standardverträge.

Das Lexikon dient der ersten Information zum Thema IT-Recht für Geschäftsführer, EDV-Entscheider und IT-Verantwortliche. Es hilft, Fallstricke zu erkennen und zu vermeiden. Dazu stellt es möglichst alle relevanten Fragen des IT-Rechts zumindest kurz vor. Zu nahezu allen Stichworten finden Sie Checklisten und Muster sowie konkrete Praxishinweise.

Eine Leseprobe: http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/...

Bestellt werden kann das Lexikon unter: http://www.rehmnetz.de/115-...

Die Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hannover und Magdeburg, hat sich auf die Rechtsberatung rund um die IT spezialisiert. Rechtsanwalt Feil ist Datenschutzbeauftragter TÜV und für Unternehmen und Schulen als externer Datenschutzsbeauftragter tätig.