Rechtsanwalt Rasch am 12.02.08 im ZDF Frontal 21 - Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. erhielt ebenfalls eine Anfrage vom Redaktionsteam Frontal 21 fuer ein Interview

12.02.2008 - 1.418 mal gelesen.

Die Kanzlei Weiner informiert, dass der Medienrechtler  Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. , der zahlreiche Personen vertritt, die von den Rasch Rechtsanwaelten (Rechtsanwalt Rasch) wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen (Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung) abgemahnt worden sind, sehr kurzfristig eine Anfrage vom Redaktionsteam der ZDF Sendung Frontal 21 zum Zwecke eines Interviews erhielt. Es sollte unter anderem Stellung genommen werden, wie die Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen aus Sicht der  Betroffenen rechtlich zu beurteilen sind.

Zu einem Interview kam es zwar leider nicht mehr. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass in der heutigen Sendung auch aus Sicht der Betroffenen die Rechtslage kurz dargestellt  und auch die Rechtsprechung zur Einschränkung der Störerhaftung angeführt wird.
 
Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)