Vorausgesetzt wird eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in den Gebieten Urheberrecht und APR, zusätzliche praktische Erfahrungen im Bereich des Datenschutzrechts wären von Vorteil.
Beide Staatsexamina sollten mindestens mit der Note „befriedigend“ bestanden worden sein. Unternehmerisches Denken, ein überzeugendes und gewinnendes Auftreten sowie die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte in Wort und Schrift prägnant und verständlich darzustellen, sind erwünscht.
Zudem haben Sie gute Kenntnisse im Recht der neuen Medien, eine ausgeprägte Affinität zum Internet und Informationstechnologie im Allgemeinen und sind insbesondere mit Sozialen Netzwerken, Web 2.0 und der Thematik des Filesharing vertraut.
Sie beraten unsere Mandanten, finden kreative Lösungen für deren Fragestellungen und vertreten deren Interessen vor Gericht, gegenüber Behörden und Dritten.
Eigenverantwortliches Denken und Handeln – auch unter Termindruck – setzen wir ebenso voraus wie einen ausgeprägten Teamgeist.
Verhandlungssichere Englischkenntnisse wären von Vorteil.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bevorzugt per E-Mail an job@ggr-law.com oder per Post an
GGR Rechtsanwälte
Jean-Pierre-Jungels-Str. 10
55126 Mainz