Rechtsanwalt Mathias Münch heute im Berliner Tagesspiegel zum Zweckentfremdungsverbot

01.02.20141046 Mal gelesen

"Verordnung gegen Zweckentfremdung einfach zwecklos?", so der provokante Titel eines ausführlichen Artikels im Tagesspiegel vom 1. Februar 2014. In den nächsten Tagen tritt die neue Berliner Zweckentfremdungsverbot-Verordnung in Kraft - Anlass für Mathias Münch, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht und Autor zahlreicher Fachartikel, gemeinsam mit Ko-Autorin Katrin Dittert das Verbotspaket kritisch zu beleuchten. Das unmittelbar bevorstehende Zweckentfremdungsverbot hängt in einem Netz aus juristischen Fallstricken und seine Umsetzung ist durch praktische Probleme gefährdet.

Lesen Sie den Artikel online hier: Verordnung gegen Zweckentfremdung einfach zwecklos?

Generell brechen schwierige Zeiten für Vermieter und Eigentümer an: Die Absenkung der Kappungsgrenze auf 15% bei Mieterhöhungen, die Ausweitung des Kündigungsschutzes bei Umwandlung vermieteter Wohnungen in Eigentumswohnungen, die Erschwerung der Umlage von Heizkosten bei Wärmecontracting, die Zweckentfremdungsverbotsverordnung, die Absenkung der Modernisierungsumlage auf 10% jährlich, die Mietpreisbremse auch bei Neuvermietungen und das Wirtschaftsstrafgesetz, das bei Wohnungsknappheit wieder Anwendung finden könnte.

Rechtsanwalt Mathias Münch
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Lehrbeauftragter an der Beuth Hochschule für Technik

BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN
Friedrichstraße 188
10117 Berlin

www.BRL.de
Mathias.Muench@BRL.de