RA Thomas Feil gibt Hinweise zum Cloud Computing in der Financial Times Deutschland
14.10.2011 - 252 mal gelesen.
"Der Kunde braucht eine möglichst präzise Leistungsbeschreibung" ist eine der Kernaussagen von Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil in der FTD vom 11.10.2011.
Am 11.10.2011 erschien in der Financial Times Deutschland (FTD) eine Sonderbeilage zum Cloud-Computing. RA Thomas Feil, Feil Rechtsanwälte Hannover, wurde um einige juristische Hinweise zu Verträgen Cloud Computing und zum Datenschutz gebeten.
Über die Internetseite www.ftd.de kann der Beitrag als kostenpflichter Inhalt abgerufen werden.
Weitere Informationen zu Cloud Computing finden Sie unter www.recht-freundlich.de.




