Qualität durch Fortbildung

22.07.2011673 Mal gelesen

Rechtsanwalt Schwartmann hat heute erneut das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer " Q - Qualität durch Fortbildung" verliehen bekommen und darf die entsprechende Wort-/Bildmarke nun erneut für 3 Jahre nutzen.

Die BRAK schreibt dazu:

"Die BRAK gibt deshalb denjenigen, die ihrer Fortbildungspflicht in besonderer Weise nachkommen, ein Werbemittel an die Hand. Mit einer bundesweit einheitlich gestalteten Urkunde bestätigt die BRAK, dass die für das Zertifikat festgelegten Anforderungen an Art und Umfang der Fortbildung erfüllt wurden."

Rechtsanwalt Schwartmann freut sich, durch seine stetigen Fortbildungen den hohen Anforderungen an eine kompetente Rechtsberatung und -Vertretung im besonderen Maße entsprechen zu können.

Weitere Hinweise zum Fortbildungszertifikat finden Sie auf den Seiten der BRAK.